Der 20. Februar in der Geschichte des Radios: Am 20. Februar 1916 verband sich die Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (GEMA) mit der „Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musik-Verleger“ (AKM) zu einem „Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland“. Damit war in Deutschland eine Situation geschaffen, die völlig entgegen den ursprünglichen Interessen von Urhebern und Veranstaltern bzw. Nutzern wirkte – zwei konkurrierende Verwertungsgesellschaften. AFMA = E‑Musikautoren/GEMA/AKM U‑Musikautoren. Es folgte ein jahrelanger wütender Kampf, den Richard Bars, der 1924 Mitglied im Aufsichtsrat der GEMA wurde, wie folgt beschrieb: „Es war nicht bloß eine Sturm-und-Drang-Periode, sondern ein echter Kampfeszustand“. = E-Musik gegen U-Musik. Erst am 22. Juli 1930 wurden die Verwertungsgesellschaften unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt. Weitere Ereignisse aus der Radiogeschichte: Am 20. Februar 1922 starteten WOR...